Laut §34 I, IV BDSG steht es jedem zu, einmal im Jahr diese Informationen kostenlos abzufragen.
Mit diesem Post möchte ich auf die Seite Selbstauskunft (https://selbstauskunft.net/) aufmerksam machen. Dort kann man nun auf einfache Art und Weise seine Daten von vielen Diensten kostenlos anfordern.
Eine sinnvolle Sache, wenn man sich für diese Art von Daten interessiert!!
1 Kommentar:
Toller Hinweis, danke!
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